Wolf in unserer Landschaft
Wölfe gehören inzwischen wieder zur Tierwelt Sachsens. Auch in der Oberlausitz und im Umfeld des Rotsteins werden Wölfe beobachtet und nachgewiesen.
Im September 2026 wurden im Bereich des Rotsteins mehrere Wölfe beobachtet und gefilmt, darunter ein erwachsenes Tier und ein Jungtier. Die Tiere hielten sich im Bereich des Aussichtsturms auf. Nachdem sie die Menschen auf dem Turm durch Rufe und Geräusche wahrgenommen hatten, entfernten sie sich zügig in Richtung Slawenwall.
Aus dem Umfeld von Sohland werden außerdem seit längerer Zeit Wolfsheulen und Rissereignisse berichtet.
Solche Beobachtungen werfen verständlicherweise Fragen auf:
- Muss man beim Wandern Angst haben?
- Wie verhält man sich bei einer Begegnung?
- Was gilt für Kinder?
- Was gilt für Hunde und Nutztierhalter?
- Und worin unterscheiden sich durchwandernde Einzelwölfe von einem ansässigen Rudel?

Der Wolf ist ein Wildtier
Der Wolf ist weder ein Haustier noch automatisch eine Gefahr für Menschen.
Wildlebende Wölfe versuchen normalerweise, Menschen zu meiden. Häufig nehmen sie uns früher wahr als wir sie und entfernen sich unbemerkt.
Trotzdem bleibt der Wolf ein großes und wehrhaftes Wildtier. Abstand, Ruhe und Respekt sind deshalb immer angebracht.
Das gilt nicht nur für Wölfe. Auch Wildschweine oder andere Wildtiere können gefährlich werden, wenn sie überrascht, verletzt, bedrängt oder in die Enge getrieben werden.
Besonders eine Bache mit Frischlingen sollte niemals bedrängt werden.
Grundregel bei Wildtieren
- Abstand halten
- nicht bedrängen
- nicht verfolgen
- nicht füttern
- Fluchtweg lassen.
Einen Wolf gesehen – wie verhalte ich mich?
Wer einem Wolf begegnet, sollte zunächst ruhig bleiben.
Empfohlen wird:
- stehen bleiben und Abstand halten
- nicht weglaufen
- den Wolf ruhig ansprechen
- dem Tier einen Fluchtweg lassen
- sich langsam zurückziehen, wenn man sich unwohl fühlt
- Hunde nah bei sich halten und anleinen
Normalerweise wird sich der Wolf entfernen. Bleibt ein Tier entgegen der Erwartung in unmittelbarer Nähe oder nähert es sich weiter an, sollte man sich deutlich bemerkbar machen:
- laut sprechen
- rufen
- klatschen
- sich groß machen
- Wichtig ist, nicht auf den Wolf zuzugehen oder ihn in die Enge zu treiben.
Bitte nicht
- hinter einem Wolf herlaufen
- einen Wolf für ein Foto verfolgen
- Jungtiere aufsuchen
- Wölfe anlocken
- Futter auslegen
- versuchen, ein Tier anzufassen
Ist eine Wolfsbeobachtung am Tag ungewöhnlich?
Nein. Wölfe können auch tagsüber unterwegs sein. Eine Sichtung am helllichten Tag ist deshalb für sich allein noch kein auffälliges Verhalten. Viel wichtiger ist die Frage:
Wie reagiert das Tier auf Menschen?
Ein Wolf, der einen Menschen bemerkt und sich anschließend entfernt oder flüchtet, zeigt grundsätzlich das erwartbare Meideverhalten.
Genauer betrachtet werden sollten dagegen Tiere, die beispielsweise
- sich wiederholt gezielt Menschen nähern,
- Menschen über längere Strecken folgen,
- trotz deutlicher Ansprache nicht ausweichen,
- wiederholt sehr geringe Distanz zu Menschen suchen oder
- erkennbar Futter mit Menschen verbinden.
Solche Beobachtungen sollten der Fachstelle Wolf gemeldet werden.
Einzelwolf oder ansässiges Rudel?
Nicht jeder Wolf, der gesehen wird, gehört zu einem örtlichen Rudel. Diese Unterscheidung ist wichtig, um Beobachtungen richtig einzuordnen.
Durchwandernde Einzelwölfe
Junge Wölfe verlassen nach einiger Zeit ihr Elternrudel und suchen einen Partner sowie ein eigenes Territorium.
Auf dieser Wanderung können sie große Entfernungen zurücklegen. Dabei können sie auch:
- Straßen überqueren,
- offene Felder nutzen,
- Ortschaften passieren,
- entlang von Waldrändern laufen oder
- plötzlich in Regionen auftauchen, aus denen zuvor keine Wolfsbeobachtungen bekannt waren.
Ein einzelner Wolf an einem bestimmten Ort bedeutet deshalb noch nicht, dass dort dauerhaft ein Rudel lebt.
Ein durchwandernder Wolf kennt die Landschaft zudem weniger gut als ein ansässiges Tier.
Junge Tiere können gelegentlich neugieriger erscheinen. Daraus kann jedoch nicht grundsätzlich abgeleitet werden, dass ein Einzelwolf gefährlicher ist.
Ansässige Wölfe und Rudel
Ein Wolfsrudel ist im Wesentlichen eine Familie. Es besteht normalerweise aus den Elterntieren und deren Nachwuchs.
Ein ansässiges Rudel besitzt ein festes Territorium. Dieses Gebiet wird regelmäßig genutzt und gegenüber fremden Wölfen abgegrenzt.
Zur Kommunikation und Territorialmarkierung dienen unter anderem:
- Duftmarken,
- Urin,
- Kot und
- Heulen.
Ein Rudel kennt innerhalb seines Gebietes seine regelmäßigen Wege, Ruhebereiche und Jagdgebiete. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Tiere ständig an einer bestimmten Stelle leben oder dort jederzeit anzutreffen wären.
Wolfsterritorien können sehr große Flächen umfassen.
Ist ein Rudel gefährlicher als ein einzelner Wolf?
Diese Schlussfolgerung wäre zu einfach. Für die Einschätzung einer Begegnung ist viel wichtiger, wie sich das Tier gegenüber Menschen verhält.
Ein ansässiges Rudel kennt sein Gebiet sehr gut und nutzt vertraute Wege. Ein durchwandernder Jungwolf bewegt sich dagegen häufig durch unbekanntes Gelände. Beide können Menschen begegnen.
Entscheidend ist das Verhalten:
Woran erkennt man ein mögliches dauerhaftes Vorkommen?
Eine einzelne Beobachtung reicht dafür nicht aus. Interessanter wird es, wenn über längere Zeit verschiedene Hinweise zusammenkommen, beispielsweise:
- wiederkehrende Sichtungen
- mehrere Tiere gemeinsam
- Beobachtung eines Jungtiers
- regelmäßiges Heulen
- Spuren
- Kot
- genetische Nachweise
- dokumentierte Aufnahmen
- wiederkehrende Rissereignisse
Auch dann gilt: Ob ein eigenes Rudel oder ein neues Territorium vorliegt, wird durch das offizielle Wolfsmonitoring festgestellt.
Warum heulen Wölfe?
Heulen gehört zur normalen Kommunikation der Wölfe. Es kann unter anderem dazu dienen:
- Kontakt zwischen Familienmitgliedern herzustellen,
- verstreute Rudelmitglieder wiederzufinden,
- die Anwesenheit gegenüber anderen Wölfen zu zeigen oder
- ein Territorium akustisch zu markieren.
Wolfsheulen bedeutet deshalb nicht automatisch, dass sich ein Tier einem Menschen nähert oder aggressiv ist.
Wiederholtes Heulen kann jedoch zusammen mit anderen Beobachtungen ein wertvoller Hinweis für das Wolfsmonitoring sein.
Kinder im Wald
Auch Kinder und Jugendliche dürfen weiterhin Natur und Wald erleben. Ein Wolfsvorkommen bedeutet nicht, dass Kinder den Wald grundsätzlich meiden müssen. Wichtig ist vielmehr, dass sie einfache Regeln kennen.
Wenn Kinder gemeinsam ohne Erwachsene unterwegs sind
Sind Kinder oder Jugendliche beispielsweise als kleine Gruppe im Wald unterwegs und sehen einen Wolf, sollten sie:
- zusammenbleiben
- nicht in verschiedene Richtungen davonlaufen
- nicht hinter dem Tier hergehen
- Abstand halten
- den Wolf laut ansprechen
- sich gemeinsam langsam zurückziehen
- Entfernt sich das Tier, sollte man es nicht verfolgen.
Bleibt ein Wolf ungewöhnlich nah oder nähert er sich weiter an, sollte sich die Gruppe deutlich bemerkbar machen:
- laut sprechen oder rufen
- klatschen
- zusammenbleiben
- sich groß machen
Danach sollten Kinder möglichst schnell Eltern oder andere Erwachsene informieren. Hilfreich ist, wenn sie sich merken:
- Wo war die Beobachtung?
- Wie viele Tiere waren zu sehen?
- Wie groß waren sie ungefähr?
- Wie haben sie reagiert?
- In welche Richtung sind sie gelaufen?
Erwachsene können die Beobachtung anschließend der Fachstelle Wolf melden. Kinder sollten Wildtiere grundsätzlich nicht verfolgen.
Das gilt nicht nur für den Wolf. Auch bei:
- Wildschweinen,
- Füchsen,
- Rehen oder
- verletzten Wildtieren
sollten Kinder lernen: anschauen ja – hinterherlaufen nein. Besonders bei Wildschweinen mit Frischlingen ist Abstand wichtig.
Wolf und Hund
Bei einer Wolfsbegegnung sollte ein Hund angeleint und eng beim Menschen gehalten werden. Ein frei laufender Hund kann sich einem Wolf selbstständig nähern und dadurch eine Situation auslösen, die der Mensch eigentlich vermeiden wollte. Deshalb gilt insbesondere bei bekannten Wolfsbeobachtungen: Hund kontrollierbar und möglichst an der Leine führen.
Das schützt den Hund übrigens nicht nur vor Wölfen, sondern auch vor Begegnungen mit Wildschweinen. Ein Hund sollte außerdem niemals bewusst in Richtung eines Wolfes geschickt werden.
Nicht nur der Wolf – Wildtiere richtig einschätzen
Die Diskussion über Wölfe darf nicht den Eindruck vermitteln, dass andere Wildtiere grundsätzlich ungefährlich wären.
Auch ein Wildschwein kann Menschen oder Hunde verletzen. Das Risiko steigt beispielsweise, wenn:
- eine Bache ihre Frischlinge schützt,
- ein Tier verletzt ist,
- ein Wildschwein überrascht wird,
- ein Hund das Tier verfolgt oder
- das Tier keinen Fluchtweg mehr sieht.
- Auch verletzte Rehe, Hirsche oder andere Wildtiere können sich wehren.
Wolf mit Jungtier – besondere Rücksicht
Wird ein Wolf gemeinsam mit einem Jungtier beobachtet, sollte man den Tieren besonders viel Raum geben. Nicht versuchen:
- den Aufenthaltsort erneut gezielt aufzusuchen
- Jungtiere zu suchen
- bessere Aufnahmen zu erzwingen
- die Tiere anzulocken
Eine zufällige Beobachtung oder Aufnahme ist etwas anderes. Solche Aufnahmen können für das Wolfsmonitoring sehr wertvoll sein und sollten möglichst im Original erhalten bleiben.
Wolfshinweise melden
Beobachtungen aus der Bevölkerung helfen beim Wolfsmonitoring. Interessant sind unter anderem:
- Sichtungen
- Fotos oder Videos
- Spuren
- Kot
- Heulen
- tote oder verletzte Wölfe
- auffälliges Verhalten
- mögliche Wolfsrisse
Möglichst notieren
- Datum und Uhrzeit
- Ort
- Anzahl der Tiere
- Verhalten
- Bewegungsrichtung
Fotos und Videos möglichst nicht bearbeiten, sondern zusätzlich im Original aufbewahren.
Ansprechpartner in Sachsen
Fachstelle Wolf – Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Telefon: 035242 631-8201
E-Mail: fachstellewolf@lfulg.sachsen.de
Hotline für Risse und auffällige Situationen
0800 555 0 666
Über diese Stelle sollten insbesondere mögliche Nutztierrisse, verletzte oder tote Wölfe sowie auffällige Situationen gemeldet werden.
Informationen für Nutztierhalter
Für Halter von Schafen, Ziegen, Gehegewild, Rindern, Pferden und anderen Nutztieren ist das Thema Wolf besonders relevant.
Hier gelten teilweise konkrete rechtliche Anforderungen.
Verdacht auf Wolfsriss – was tun?
Wird ein verletztes oder getötetes Nutztier gefunden und besteht der Verdacht auf einen Wolfsangriff, sollte möglichst wenig verändert werden. Wenn möglich:
- Tiere und Fundstelle zunächst belassen
- mögliche Spuren nicht zertreten
- Fotos machen
- Zeitpunkt der Entdeckung dokumentieren
- weitere Tiere kontrollieren
- Fachstelle Wolf verständigen
Wichtig: 24-Stunden-Frist
Nach der aktuell geltenden sächsischen Verwaltungsvorschrift muss ein durch Wolf, Luchs oder Bär möglicherweise verursachter Schaden unverzüglich und spätestens innerhalb von 24 Stunden nach seiner Entdeckung beim LfULG gemeldet werden.
Das LfULG begutachtet den Schaden und erstellt ein Riss- und Schadensprotokoll einschließlich einer Bewertung der vorhandenen Schutzmaßnahmen.
Wer stellt fest, ob es tatsächlich ein Wolfsriss war?
Nicht jede Verletzung oder jedes tote Nutztier wurde automatisch durch einen Wolf verursacht. Die Fachleute betrachten deshalb unter anderem:
- Verletzungsmuster,
- Fundstelle,
- vorhandene Spuren,
- mögliche DNA-Spuren,
- Situation der Herde und
- vorhandene Schutzmaßnahmen.
Erst danach erfolgt die fachliche Einordnung. Für einen Schadensausgleich muss mit hinreichender Sicherheit festgestellt worden sein, dass der Schaden durch Wolf, Luchs oder Bär verursacht wurde.
Schadensausgleich – wann gibt es Geld?
Grundlage ist in Sachsen die VwV Größere Raubtiere vom 30. Mai 2025 in Verbindung mit § 40 Absatz 6 des Sächsischen Naturschutzgesetzes. Ausgeglichen werden können unter anderem:
- getötete Tiere
- verletzte Tiere
- Herdenschutz- und Hütehunde
- Schäden an Schutzvorrichtungen
- Tierarztkosten
- nachgewiesene Arbeitskosten für die Suche nach vermissten Tieren
Nach der geltenden Verwaltungsvorschrift können diese anerkannten Schäden grundsätzlich bis zu 100 Prozent ausgeglichen werden.
Ein automatischer Rechtsanspruch auf eine Zahlung besteht allerdings nicht. Die Entscheidung erfolgt nach der geltenden Verwaltungsvorschrift im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Mindestschutz – eine wichtige Voraussetzung
Die Tierbestände müssen nach guter fachlicher Praxis gehalten werden. Für bestimmte Tierarten ist ein konkreter Mindestschutz vorgeschrieben.
Schafe und Ziegen
Für Schafe und Ziegen gilt als vorgeschriebener Mindestschutz unter anderem:
Stromführender Zaun
- mindestens 90 cm Höhe
- mindestens 2.000 Volt Spannung
- bodennaher Abschluss
Bei einem Litzenzaun darf der Abstand
- vom Boden zur untersten Litze höchstens 20 cm,
- zwischen den drei unteren Litzen ebenfalls höchstens 20 cm und
- oberhalb davon höchstens 30 cm
betragen.
Fester Zaun - Ein Festzaun muss mindestens 120 cm hoch sein und einen festen, bodengleichen Abschluss besitzen.
Für Gehegewild verlangt die Verwaltungsvorschrift einen Drahtgeflechtzaun mit
- mindestens 120 cm Höhe
- bodengleichem Abschluss.
Zäune müssen gegebenenfalls auch zur Wasserseite hin wirksam sein. Auch Böschungen, Heu- oder Silageballen und andere erhöhte Flächen unmittelbar neben einem Zaun müssen berücksichtigt werden, damit ein Tier den Zaun nicht von einer erhöhten Stelle überwinden kann.
Was gilt für Rinder und Pferde?
Für Rinder, Pferde und einige andere größere Nutztiere bestehen nicht dieselben pauschalen Mindestzaunvorgaben wie für Schafe und Ziegen.
Bei einem konkreten Schadensfall sollte deshalb immer die aktuelle Bewertung der Fachstelle Wolf herangezogen werden.
Gerade weil sich rechtliche Vorgaben verändern können, sollten Tierhalter die aktuellen Empfehlungen des Freistaates regelmäßig prüfen.
Wie läuft der Schadensausgleich ab?
Der Ablauf lässt sich vereinfacht in vier Schritten darstellen.
1. Schaden entdecken
Möglichen Wolfsriss feststellen.
2. Innerhalb von 24 Stunden melden
Meldung an das LfULG beziehungsweise die Fachstelle Wolf.
3. Rissbegutachtung
Das LfULG untersucht den Fall und ermittelt die Schadenshöhe.
4. Antrag stellen
Der eigentliche Antrag auf Schadensausgleich wird bei der Landesdirektion Sachsen gestellt. Der Antrag muss spätestens sechs Monate nach der Schadensmeldung gestellt werden. Vorhandene Rechnungen und Zahlungsbelege sollten beigefügt werden.
Warum Herdenschutz trotzdem wichtig bleibt
Ein Entschädigungsanspruch ersetzt keinen funktionierenden Herdenschutz. Gute Schutzmaßnahmen können:
- Übergriffe verhindern,
- Verletzungen und Tierverluste reduzieren,
- Stress innerhalb einer Herde vermeiden und
- wiederholte erfolgreiche Wolfsangriffe erschweren.
Gerade bei Schafen und Ziegen sollten Zaunspannung und Zustand regelmäßig kontrolliert werden. Vegetation am Elektrozaun kann beispielsweise die Spannung deutlich reduzieren.
Was wir selbst tun können
Ein sachlicher Umgang hilft Menschen und Wildtieren gleichermaßen.
Nicht füttern
Wölfe dürfen niemals absichtlich gefüttert oder durch Futter angelockt werden.
Ein Wolf soll Menschen nicht mit Nahrung verbinden.
Abstand halten
Eine interessante Beobachtung ist kein Grund, einem Wildtier hinterherzugehen.
Hunde kontrollieren
Hunde sollten bei Wolfsbeobachtungen nah beim Menschen bleiben.
Hinweise melden
Eine gut dokumentierte Beobachtung hilft dem Monitoring mehr als Gerüchte oder Vermutungen.
Nicht dramatisieren – aber auch nicht verharmlosen
Der Wolf ist ein großes Wildtier. Respekt und angemessenes Verhalten sind sinnvoll. Angst oder Panik sind dagegen keine guten Ratgeber.
Der Wolf am Rotstein
Die aktuellen Beobachtungen zeigen, dass das Thema Wolf auch für unsere Umgebung konkret ist. Besonders interessant ist die Beobachtung eines erwachsenen Wolfes gemeinsam mit einem Jungtier im Bereich des Rotsteins.
Die Tiere wurden über einen längeren Zeitraum von Menschen auf dem Aussichtsturm beobachtet. Nachdem sie Rufe und Geräusche der Menschen wahrgenommen hatten, entfernten sie sich zügig. Dieses Verhalten spricht zunächst für das typische Meideverhalten gegenüber Menschen.
Hinzu kommen weitere Beobachtungen und Hinweise aus dem Umfeld von Sohland. Aus diesen Informationen sollte jedoch nicht ohne fachliche Prüfung geschlossen werden, dass bereits ein eigenständiges „Rotstein-Rudel“ amtlich bestätigt ist.
Die Einordnung, ob die Tiere einem bekannten Territorium zugeordnet werden können oder möglicherweise ein neues Territorium nutzen, erfolgt durch das sächsische Wolfsmonitoring.
Kurz zusammengefasst
Was mache ich, wenn ich einen Wolf sehe?
Ruhig bleiben, Abstand halten und nicht weglaufen. Den Wolf ansprechen und ihm einen Fluchtweg lassen. Wenn er sich nicht entfernt, deutlich bemerkbar machen.
Was bedeutet es, wenn ein Wolf am Tag unterwegs ist?
Eine Beobachtung bei Tageslicht ist für sich genommen noch kein auffälliges Verhalten. Wichtiger ist, wie sich das Tier gegenüber Menschen verhält.
Was mache ich, wenn ich mit Hund unterwegs bin?
Den Hund anleinen und eng bei sich führen. Ein frei laufender Hund kann sich einem Wolf selbstständig nähern.
Was sollen Kinder tun, wenn sie einen Wolf sehen?
Zusammenbleiben, nicht weglaufen, Abstand halten und sich laut bemerkbar machen. Danach Erwachsene informieren.
Ist ein Wolfsrudel gefährlicher als ein einzelner Wolf?
Nicht automatisch. Für die Einschätzung einer Begegnung ist das konkrete Verhalten des Tieres wichtiger als die Frage, ob es allein oder in einem Rudel unterwegs ist.
Was bedeutet Wolfsheulen?
Heulen gehört zur normalen Kommunikation und kann unter anderem dem Kontakt innerhalb des Rudels oder der Abgrenzung eines Territoriums dienen.
Was mache ich bei einem möglichen Wolfsriss?
Den Schaden möglichst unverändert lassen und spätestens innerhalb von 24 Stunden bei der zuständigen Fachstelle melden.
Wann gibt es Schadensausgleich?
Wenn der Schaden fachlich bestätigt wurde und die geltenden Voraussetzungen, insbesondere zum Mindestschutz, erfüllt sind.
Soll ich eine Wolfsbeobachtung melden?
Ja, besonders bei mehreren Tieren, Jungtieren, auffälligem Verhalten oder wiederholten Beobachtungen. Datum, Ort, Uhrzeit und Verhalten sind dabei hilfreich.
Darf ich Wölfe fotografieren oder filmen?
Eine zufällige Beobachtung darf dokumentiert werden. Die Tiere sollten aber nicht verfolgt, angelockt oder gezielt aufgesucht werden.
Quellen und weiterführende Informationen
Die Informationen dieses Ratgebers wurden anhand offizieller und fachlicher Quellen zusammengestellt.
Fachstelle Wolf Sachsen / LfULG
Informationen zu Wolfsbeobachtungen, Begegnungen, Monitoring, Nutztierrissen und Herdenschutz.
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie – Fachstelle Wolf wolf.sachsen.de
Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf – DBBW
Fachinformationen zu
- Wolfsrudeln
- Einzelwölfen
- Territorien
- Abwanderung
- Reproduktion und
- Wolfsmonitoring.
dbb-wolf.de
Bundesamt für Naturschutz – BfN
Informationen zum Wolf, zu Großraubtieren und zum Verhalten bei Begegnungen. bfn.de
Sächsisches Landesrecht – REVOSax
VwV Größere Raubtiere vom 30. Mai 2025
Regelt unter anderem Voraussetzungen, Verfahren und Höhe von Schadensausgleichszahlungen sowie den vorgeschriebenen Mindestschutz für bestimmte Nutztierarten.
Nach der geltenden Vorschrift müssen mögliche Schäden innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden; der Antrag auf Schadensausgleich ist spätestens sechs Monate nach der Schadensmeldung zu stellen.
Für Schafe und Ziegen sind unter anderem mindestens 90 cm hohe stromführende Zäune mit mindestens 2.000 Volt beziehungsweise geeignete mindestens 120 cm hohe Festzäune als Mindestschutz festgelegt.
Stand: September 2026. Rechtliche Vorgaben, Förderbedingungen und Regelungen zum Wolfsmanagement können sich ändern. Bei einem konkreten Nutztierschaden oder einer auffälligen Situation sind deshalb immer die aktuellen Angaben der Fachstelle Wolf, des LfULG und der zuständigen Behörden maßgeblich.
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